Geistheilung und Ethik:

Als Geistheiler haben für mich die ethischen Grundsätze bei meiner Arbeit oberste Priorität: Ich gebe keine Heilversprechen für meine Klienten ab. Weiters sind Diagnosen immer dem Arzt vorbehalten. Manche Heilsuchende möchten unbedingt von mir wissen, welche gesundheitlichen Probleme sie mit sich tragen. Ich stelle keine Diagnosen, sondern befrage als Geistheiler meine Klienten, ob sie in diesem oder jenem Bereich Beschwerden haben. Klienten, denen ich meine Hände auflege, frage ich grundsätzlich, ob ich meine Hand auf die Stirn oder den Bauch legen darf.

Wenn Klienten über Schmerzen, Unwohlsein, Panikattacken, Angstzustände etc. klagen ist es die Plicht des Geistheilers, auf das Aufsuchen eines Arztes zu verweisen.

Die meisten meiner Klienten haben das Bedürfnis, mir ihre persönliche Krankengeschichte zu erzählen. Dabei ist es selbstverständlich, den Menschen zuzuhören und nicht ins Wort zu fallen. Als Geistheiler ist es meine Pflicht, ihnen meine Arbeitsweise und Möglichkeiten zu erklären. Mit Klienten, die ich aus der Ferne betreue, ist regelmäßiger Kontakt über Email oder Telefon (SMS) wichtig, um mir über ihren momentanen Gesundheitszustand zu berichten. Aus Erfahrung weiß ich, dass dieser regelmäßige Kontakt entscheidend zum Erfolg beiträgt.

Fallbeispiele siehe PR-Artikel.

Als Geistheiler werde ich immer wieder mit Personen konfrontiert, die für dritte Personen meine Tätigkeit in Anspruch nehmen möchten, die nichts davon wissen sollen. Meine Philosophie lautet: Ich bin als Geistheiler nur für Menschen tätig, die volljährig sind, und mein rechtliches Informationsblatt lesen, ausfüllen und unterzeichnen. Ausnahmen sind bei Kindern, bei denen die Eltern unterschreiben müssen. Eine weitere Ausnahme sind Menschen, die sich in künstlichem Tiefschlaf oder im Koma befinden. In diesem Fall liegt es bei den nächsten Angehörigen, dieses zu entscheiden.

Geistheiler haben für mich generell die Pflicht, keine Auskünfte über ihre Klienten an dritte Personen weiter zu geben.

Ich werde auch immer wieder gefragt, ob ich nicht Angaben im Hinblick auf dritte Personen machen könnte. D. h. manche Klienten möchten Auskünfte über ihren Schwager, ihren Nachbarn oder sonst jemanden haben. Dem kann ich natürlich nicht nachkommen.

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